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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 136/03   

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https://dejure.org/2005,96592
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 136/03 (https://dejure.org/2005,96592)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.01.2005 - L 1 RA 136/03 (https://dejure.org/2005,96592)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - L 1 RA 136/03 (https://dejure.org/2005,96592)
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  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 136/03
    Bei der Beurteilung, ob diese gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist in der Regel vom "bisherigen Beruf" des Versicherten, d.h. von seiner letzten versicherungspflichtigen oder versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. März 1983, BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; Urteil vom 14. September 1995, Az: 5 RJ 50/94).

    Die Benennung wäre ausnahmsweise dann erforderlich, wenn von einer "schweren spezifischen Leistungsbehinderung" oder von einer "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" ausgegangen werden müsste (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 14. September 1995, Az: 5 RJ 50/94, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50; Urteil vom 11. Mai 1999, Az: B 13 RJ 71/97 R, SozR 3-2600 § 43 Nr. 21).

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 136/03
    Die Benennung wäre ausnahmsweise dann erforderlich, wenn von einer "schweren spezifischen Leistungsbehinderung" oder von einer "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" ausgegangen werden müsste (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 14. September 1995, Az: 5 RJ 50/94, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50; Urteil vom 11. Mai 1999, Az: B 13 RJ 71/97 R, SozR 3-2600 § 43 Nr. 21).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 136/03
    Bei der Beurteilung, ob diese gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist in der Regel vom "bisherigen Beruf" des Versicherten, d.h. von seiner letzten versicherungspflichtigen oder versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. März 1983, BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; Urteil vom 14. September 1995, Az: 5 RJ 50/94).
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